Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er besteht aus 5 Personen. Die Aufgaben und Funktionen sind durch die Satzung und die Geschäftsordnung geregelt und festgelegt. Vorsitzender und stellv. Vorsitzender vertreten den Verein gem. § 26 BGB. |
Hier stellen wir Ihnen die Mitglieder des vor. |
Der erweiterte Vorstand besteht gemäß Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu 6 Beisitzern. Die Aufgaben und Funktionen der Beisitzer sind in der Geschäftsordnung geregelt. Die Beisitzer haben volles Stimmrecht. |
Die Mitglieder des stellen wir Ihnen hier vor. |
Zu bestimmten Anlässen wird auf Einladung des Vorstandes der Vorstandsbeirat hinzugezogen. Der Vorstandsbeirat hat bei Beschlüssen des Vorstandes kein Stimmrecht, nur ein Vorschlags- und Anhörungsrecht. |
Hier finden Sie die Mitglieder des |